Bava Metzia 142

Kapitel 142

א ערב למאן אילימא ערב לישראל והא תנא אלו עוברין בלא תעשה המלוה והלוה הערב והעדים
1 Wem darf man Bürgesein, wollte man sagen einem Jisraéliten, so haben wir ja gelernt, daß der Gläubiger, der Schuldner, der Bürge und die Zeugen allesamt das Verbot übertreten,
ב אלא לנכרי וכיון דדיניה דנכרי דאזיל בתר ערבא איהו ניהו דקא שקיל מיניה רביתא
2 und wenn einem Nichtjuden, so ist es ja, da nach dem nichtjüdischen Rechte [der Gläubiger] sich an den Bürgen zu halten hat, dieser, der Wucher nimmt!?
ג אמר רב ששת שקיבל עליו לדון בדיני ישראל אי קיבל עליו לדון בדיני ישראל רבית נמי לא לשקול אמר רב ששת שקיבל עליו לזו ולא קיבל עליו לזו:
3 R. Šešeth erwiderte: Wenn er auf sich genommen hat, sich dem jüdischen Rechte zu unterwerfen. – Wenn er auf sich genommen hat, sich dem jüdischen Rechte zu unterwerfen, so darf er ja auch keinen Wucher nehmen!? R. Šešeth erwiderte: Wenn er nur das eine und nicht das andere auf sich genommen hat.
ד מלוה ישראל מעותיו של נכרי מדעת הנכרי כו': תנו רבנן מלוה ישראל מעותיו של נכרי מדעת הנכרי אבל לא מדעת ישראל כיצד ישראל שלוה מעות מן הנכרי ברבית וביקש להחזירם לו מצאו ישראל אחר ואמר לו תנם לי ואני אעלה לך כדרך שאתה מעלה לו אסור ואם העמידו אצל נכרי מותר
4 E<small>IN</small> J<small>ISRAÉLIT DARF DAS</small> G<small>ELD EINES</small> N<small>ICHTJUDEN MIT</small> W<small>ISSEN DES</small> N<small>ICHTJUDEN</small> &amp;<small>C</small>. <small>VERLEIHEN.</small> Die Rabbanan lehrten: Ein Jisraélit darf das Geld eines Nichtjuden mit Wissen des Nichtjuden verleihen, nicht aber mit Wissen des Jisraéliten. Zum Beispiel: wenn ein Jisraélit, der von einem Nichtjuden Geld auf Wucher geborgt hat, es ihm zurückgeben will, und ein anderer Jisraélit ihn trifft und zu ihm sagt: gib es mir, und ich zahle dir das, was du ihm zahlst, so ist dies verboten; wenn er ihn aber dem Nichtjuden zugeführt hat, so ist es erlaubt.
ה וכן נכרי שלוה מעות מישראל ברבית וביקש להחזירם לו מצאו ישראל אחר ואמר לו תנם לי ואני אעלה לך כדרך שאתה מעלה לו מותר ואם העמידו אצל ישראל אסור
5 Desgleichen auch: wenn ein Nichtjude, der von einem Jisraéliten Geld auf Wucher geborgt hat, es ihm zurückgeben will, und ein anderer Jisraélit ihn trifft und zu ihm sagt: borge es mir, und ich zahle dir das, was du ihm zahlst, so ist dies erlaubt; wenn er ihn aber dem Jisraéliten zugeführt hat, so ist es verboten. –
ו בשלמא סיפא לחומרא אלא רישא כיון דאין שליחות לנכרי איהו ניהו דקא שקיל מיניה רביתא
6 Allerdings ist diesim Schlußsatze eine Erschwerung, im Anfangsatze aber ist eres ja selbst, der Wucher nimmt, da ein Nichtjude keine Vertretung leisten kann!?
ז אמר רב הונא בר מנוח משמיה דרב אחא בריה דרב איקא הכא במאי עסקינן כגון דאמר ליה הניחם על גבי קרקע והיפטר אי הכי מאי למימרא
7 R. Hona b. Manoab erwiderte im Namen R. Aḥas, des Sohnes R. Iqas: Hier wird von dem Falle gesprochen, wenn er zu ihmgesagt hat: lege es auf die Erde und sei entbunden. – Wozu braucht dies demnach gelehrtzu werden!?
ח אלא אמר רב פפא כגון שנטל ונתן ביד ואכתי מאי למימרא מהו דתימא נכרי גופיה כי עביד אדעתא דישראל קא גמיר ויהיב קמ"ל
8 Vielmehr, erklärte R. Papa, wenn eres mit der Hand genommen und gegeben hat. – Aber auch dies braucht ja nicht gelehrt zu werden!? – Man könnte glauben, der Nichtjude habe dies auf Veranlassung des Jisraéliten getan, so lehrt er uns.
ט רב אשי אמר כי אמרינן אין שליחות לנכרי הני מילי בתרומה אבל בכל התורה כולה יש שליחות לנכרי
9 R. Aši erwiderte: Nur bei der Hebesagen wir, ein Nichtjude könne keine Vertretung leisten, bei allen übrigem [Gesetzen der] Tora aber kann ein Nichtjude wohl Vertretung leisten.
י והא דרב אשי ברותא היא מאי שנא תרומה דלא דכתיב (במדבר יח, כח) אתם גם אתם מה אתם בני ברית אף שלוחכם נמי בני ברית
10 Die Erklärung R. Ašis ist aber sinnlos; bei der Hebe kann er es nicht sein, weil es heißt:<i>auch ihr,</i> wie ihr Bundesgenossen seid, ebenso müssen auch eure Vertreter Bundesgenossen sein,
יא שליחות דכל התורה כולה נמי מתרומה גמרינן לה אלא דרב אשי ברותא היא
11 und die Vertretung bei allen übrigen [Gesetzen der] Tora wird von [der Vertretung bei] der Hebe gefolgert. Die Erklärung R. Ašis ist also sinnlos.
יב איכא דאמרי אמר רב אשי כי אמרינן אין שליחות לנכרי הני מילי אינהו לדידן אבל אנן לדידהו הוינא להו שליח והא דרב אשי ברותא היא מ"ש אינהו לדידן דלא דכתיב אתם גם אתם לרבות שלוחכם מה אתם בני ברית אף שלוחכם בני ברית
12 Manche lesen: R. Aši erwiderte: Ein Nichtjude kann nur für uns keine Vertretung leisten, wohl aber können wir für ihn Vertretung leisten. Aber die Erklärung R. Ašis ist sinnlos; er für uns kann keine Vertretung leisten, weil es heißt: <i>auch ihr</i>, dies schließt einen Vertreter ein, und wie ihr Bundesgenossen seid, ebenso muß auch der Vertreter Bundesgenosse sein,
יג אנן לדידהו נמי מה אתם בני ברית קאמר אלא הא דרב אשי ברותא היא
13 desgleichen sagen wir auch hinsichtlich unserer Vertretung für ihn: wie ihr Bundesgenossen seid &amp;c. Die Erklärung R. Ašis ist also sinnlos.
יד רבינא אמר נהי דשליחות לנכרי לית ליה זכיה מדרבנן אית ליה מידי דהוי אקטן קטן לאו אף על גב דלית ליה שליחות
14 Rabina erklärte: Zugegeben, daß ein Nichtjude keine Vertretung leisten kann, aber immerhin kann er rabbanitisch erwerben. Bei diesem verhält es sich ebenso wie bei einem Minderjährigen: ein Minderjähriger kann nicht Vertreter sein,